2. Akteursworkshop – Fachdialog
Der zweite Akteursworkshop zur kommunalen Wärmeplanung fand am 04.09.2024 im alten Casino in Euskirchen statt.
Erfahren Sie, wie die kommunale Wärmeplanung die Wärmewende gestaltet. Entdecken Sie Ziele, Etappen und Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung.
die Stadt Euskirchen hat sich auf den Weg gemacht, die Wärmewende für die Kreisstadt einzuleiten. Gemeinsam mit e-regio werden wir bis Ende 2024 einen Wärmeplan erarbeiten, der kosteneffiziente und klimafreundliche Alternativen der Wärmeversorgung in den verschiedenen Stadtgebieten aufzeigt. Welche Wärmepotenziale wie zum Beispiel industrielle Abwärme oder erneuerbare Energien können noch erschlossen werden? Welche Heiztechnologie eignet sich am besten für einen Stadtteil? Diese Fragen gehen wir technologieoffen an. Alle Optionen wie Wärmepumpen, hybride Systeme mit Solarthermie, Geothermie, grüne Gase oder Wärmenetze werden beleuchtet. Dies wird helfen, den Menschen und Unternehmen in Euskirchen Planungssicherheit zu geben, da sie erfahren, mit welcher Versorgungsart lokal in Zukunft zu rechnen ist. Durch die Planung soll die Wärmeversorgung in der Stadt bis 2045 klimaneutral werden.
Auf diesen Seiten wollen wir die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gewerbetreibende umfassend über den Stand der Wärmeplanung informieren.
Wir laden Sie herzlich ein, sich über das Thema zu informieren und regelmäßig wieder reinzuschauen und die Entwicklung zu verfolgen.
Ihr
Sacha Reichelt
Bürgermeister der Stadt Euskirchen
In Privathaushalten haben Heizung und Warmwasser mit 85 Prozent den höchsten Anteil am Energieverbrauch. Unser kommunaler Wärmeplan wird Ihnen zeigen, welche klimaneutrale Wärmequelle an Ihrem Wohnort perspektivisch verfügbar sein kann. Das macht ihn zur wichtigen Entscheidungshilfe für Ihre zukünftige, energiesparende und klimaschonendere Wärmeversorgung.
Der kommunale Wärmeplan zeigt, wie eine effizientere und möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung in Euskirchen gestaltet werden kann – auch für Ihren Wohnort.
Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe, Nah- und Fernwärme: Die neue Energiewelt ist vielseitig. Die Wärmeplanung zeigt anschaulich auf, wo was möglich und sinnvoll ist.
Ob Beratung, Sanierung oder Neubau: Der Bund unterstützt Ihr Energieprojekt mit zahlreichen Förderprogrammen.
Der kommunale Wärmeplan ist eng mit dem neuen Heizungsgesetz verknüpft. Läuft Ihre Heizung noch einwandfrei? Dann müssen Sie erstmal gar nichts tun.
Zu Jahresbeginn 2024 sind zwei für die Wärmewende zentrale Gesetze in Kraft getreten: das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG oder auch „Heizungsgesetz“) sieht grundsätzlich vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Preissteigerungen für fossile Energieträger wie Öl und Gas schützen. Als Alternativen kommen zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie oder Nah- und Fernwärme infrage.
Das Gebäudeenergiegesetz ist eng mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verbunden, das ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 gilt. Dessen Dreh- und Angelpunkt ist die kommunale Wärmeplanung. Die Planung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet einer Stadt und Gemeinde und umfasst u.a. eine Analyse des Ist-Zustands der Wärmeversorgung und des -bedarfs. Daraus lassen sich dann passende Wärmelösungen ableiten. Liegt die Wärmeplanung vor, haben Hauseigentümer und Unternehmen Anhaltspunkte, ob etwa der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder besser eine eigene, dezentrale Option, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, in Betracht gezogen werden sollte.
Die Regelungen des Heizungsgesetzes greifen von Januar an zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es gibt aber auch andere Optionen zur Wärmeversorgung. Konkret gilt die 65 Prozent-erneuerbare Energien Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde. Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz gibt es hier.
Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt, gilt nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Bestehende Heizungen dürfen weiter betreiben und auch repariert werden.
Für Bestands- und Neubauten außerhalb neuer Baugebiete gelten zudem längere Übergangsfristen. Klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage sind spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohnenden – dazu zählt Euskirchen – bis spätestens nach dem 30. Juni 2028.
Wird in einer Kommune schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffausbaugebiet auf der Grundlage eines Wärmeplans getroffen, wird dort der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.
Wichtig ist: Der Wärmeplan allein löst diese frühere Geltung der Pflichten des GEG nicht aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die zu veröffentlichen ist.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Wir teilen regelmäßig Updates, um Sie über die Schritte zu informieren, die wir gemeinsam in Richtung einer nachhaltigeren und klimafreundlichen Zukunft unternehmen. Besuchen Sie uns regelmäßig, um keine Neuigkeit zu verpassen.
Der zweite Akteursworkshop zur kommunalen Wärmeplanung fand am 04.09.2024 im alten Casino in Euskirchen statt.
Am 17.01.2024 fand im Rathaus Euskirchen die erste Zusammenkunft der für die kommunale Wärmeplanung relevanten Akteure statt.
e-regio unterstützt die Stadt Euskirchen bei der kommunalen Wärmeplanung
Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Dokumente zum Download bereit.
Kommunale Wärmeplanung einfach erklärt
Von der Vorbereitung bis zur Umsetzung. In sieben kurzen Erklärvideos erfahren Sie, wie die kommunale Wärmeplanung abläuft.
Treten Sie in Kontakt mit uns, um mehr über die Wärmewende in Euskirchen zu erfahren. Ob Sie Fragen haben, Unterstützung benötigen oder einfach nur Ihr Feedback mitteilen möchten. Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Ihre Meinung ist uns wichtig, denn gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Energie in Euskirchen.
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Angaben zur Förderung
Titel: KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Euskirchen
Förderkennzeichen: 67K25754
Fördermittelgeber: Nationale Klimaschutzinitiative – Kommunalrichtlinie über Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Bewilligungszeitraum: 01.11.2023 bis 31.10.2024
Link zum Projektträger: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie